Meldeverfahren
Diese Seite beschreibt, was mit einer Meldung passiert. Sie beschreibt das tatsächliche Verfahren, nicht eine Absichtserklärung.
1. Wie du meldest
An jedem Profil, jedem Eintrag, jedem Konzert und jedem Foto steht ein Melden-Knopf. Du wählst einen Grund und kannst beschreiben, was los ist. Dafür musst du angemeldet sein, damit wir dir antworten können.
Geht etwas nicht über den Knopf, schreib an [email protected]. Eine Meldung per E-Mail zählt genauso.
2. Eingangsbestätigung
Du bekommst unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail, dass deine Meldung angekommen ist. Das ist keine Entscheidung, sondern nur der Empfang.
3. Wer entscheidet
MoshMate wird von einer Person betrieben. Diese Person sieht sich jede Meldung selbst an. Es gibt keine automatisierte Entscheidung: kein Filter, kein Modell und kein Verfahren entfernt Inhalte von sich aus.
Weil hier nur Menschen entscheiden, dauert es manchmal ein paar Tage. Bei Meldungen, die auf ernste Gefahr hindeuten, geht es vor.
4. Was passieren kann
Entweder der gemeldete Inhalt wird entfernt oder eingeschränkt, oder die Meldung wird zurückgewiesen, weil kein Verstoß vorliegt. Ein Zwischending gibt es nicht, und es gibt keine Rangfolge unter Nutzerinnen und Nutzern: niemand kann jemanden aus etwas entfernen, Blockieren wirkt ausschließlich zwischen zwei Personen.
5. Begründung
Jede Entscheidung wird begründet, und die Begründung ist im System verpflichtend: ohne sie lässt sich eine Meldung gar nicht abschließen. Du bekommst sie als Begründung nach Art. 17 DSA, zusammen mit der Angabe, worauf sich die Entscheidung stützt.
6. Wenn du anderer Meinung bist
Antworte auf die Begründung oder schreib an [email protected]. Die Entscheidung wird dann noch einmal angesehen, wieder von einem Menschen.
Ein förmliches internes Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA gibt es nicht. Diese Pflicht gilt nach Art. 19 DSA nicht für Kleinstunternehmen, und MoshMate ist eines. Die Pflichten aus Art. 16 und Art. 17, also Meldung, Bestätigung und Begründung, gelten unabhängig davon und werden eingehalten.
Unabhängig davon steht dir der Weg zu einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle und zu den Gerichten offen.
7. Missbrauch
Melden ist kostenlos und wird nie eingeschränkt. Wer allerdings sehr viele Meldungen in kurzer Zeit abschickt, läuft in eine Bremse: mehr als zehn Meldungen pro Stunde werden nicht angenommen. Das schützt die Bearbeitung derjenigen Meldungen, die etwas Ernstes betreffen.